BKA-Propaganda

Das BKA hat bekannt gegeben, dass durch die Überwachung der eigenen Fahndungsseite mehrere Mörder gefasst wurde.

Die Ausgangsthematik ist ja nicht gerade neu: Das BKA speichert schon seit einigen Jahren die IP-Adressen, mit denen auf ihre Fahndungsseiten zugegriffen werden. Die Überwachung der Seiten wurde im Februar aufgrund “massiver rechtlicher Bedenken” eingestellt.

Zunächst einmal freue ich mich natürlich, wenn flüchtige Verbrecher gefasst werden. Trotzdem macht mir die Art der Ermittlung Sorgen – jeder, der diese Fahndungsseiten besuchte, wurde grundsätzlich unter Verdacht gestellt. Dann wurde überprüft, ob man mehrmals auf die Seite zugegriffen hat. So viel ist wohl bekannt.
Was genau wurde dann im Anschluss überprüft? Wie hat man ermittelt, hinter welchem Anschluss sich der Täter verborgen hat? Wurden bei Verdächtigen Hausdurchsuchungen durchgeführt, nur weil sie sich über den aktuellen Stand der Ermittlungen informiert haben? Das alles liegt im Dunkeln.

Meiner Meinung nach sollte man diese Meldung jedenfalls mit Vorsicht genießen – sie klingt schon sehr nach “Guckt mal, was wir mit ordentlicher Überwachung alles zustande bringen können! Und genau diese Überwachung wurde jetzt wieder eingestellt! Blöd, was?”. Ich fürchte, da sollen einfach nur die Vorteile von Rundumüberwachung dargestellt werden – ein bisschen nette Propaganda für das BKA.

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Schaut nicht hin!

Wenn es nach der Konferenz der Justizminister geht, soll künftig auch das alleinige Betrachten von kinderpornografischen Bildern strafbar sein. Wer vorsätzlich eine KiPo-Seite aufruft, begeht dann eine Straftat.
Viele werden jetzt wohl schreien, “Jawoll, sperrt die perversen Schweine ein!”, aber ich bin doch ein wenig geschockt, um es vorsichtig auszudrücken.

Ich will, dass solche Seiten gelöscht werden. Und ich will, dass die Betreiber zur Verantwortung gezogen werden. Ich weiß nicht genau, wie solche Verfahren laufen, aber früher oder später werden auch die Besucher der Seite ermittelt. Und jetzt soll nach dem Willen der Justizminister jeder Besucher, dessen IP dort zu finden ist, eine Strafanzeige bekommen – nicht, weil er im Besitz von KiPo ist, sondern einfach weil er dort war.

Natürlich besteht auch schon jetzt durchaus die Möglichkeit, dass gegebenenfalls eine Hausdurchsuchung angeordnet wird. Aber wenn man nicht in Besitz von einschlägigem Material ist, passiert in der Regel nichts weiter. Aber genau das ist das Problem der Justizminister: Viele löschen ihren Cache nach dem Besuch, deshalb kann man sie nicht strafrechtlich verfolgen. Wenn von zigtausend Tatverdächtigen nur noch sehr wenige Täter übrig bleiben (ganz schlechte Presse!), muss man eben die Gesetze ändern!

Die Befürworter der Netzsperren werden jetzt natürlich sagen, “Mir kann nichts passieren. Das Stoppschild schützt mich, zufällig werde ich nicht auf Kinderpornografie stoßen.” Wirklich? Was ist mit noch ungesperrten Seiten? Was ist mit Verlinkungen, die direkt auf die IP verweisen? Man muss die Seite selbst noch nicht einmal bewusst aufrufen, die Problematik von Link-Prefetching und Co. wurden schon zu Genüge diskutiert.

Und wie ist das mit dem Vorsatz? Ja, beweis mal, dass du diese Seite nicht vorsätzlich aufgerufen hast, Rechtfertigungen wie “Ich bin da ganz zufällig draufgeraten” und “Ich steh doch nicht auf so nen widerlichen Dreck” haben die Richter schon oft genug gehört. Der Vorsatz muss dir natürlich nachgewiesen werden, aber ich hab schon genug Schauergeschichten von deutschen Gerichten gehört, um mir meinen Teil zu denken. Und wann genau ist der Aufruf vorsätzlich? Wenn man weiß, dass dort KiPo lagert? Oder schon dann, wenn man bewusst auf den Link klickt?

Ich bin noch nie in meinem Leben zufällig auf Kinderpornografie gestoßen. Aber sollte das Sexualstrafrecht tatsächlich dahingehend reformiert werden, werde ich zur Sicherheit einen Anonymisierungsdienst benutzen. Wobei die wahrscheinlich direkt nach den Killerspielen dran glauben müssen.

Ich sehe im Übrigen noch ein weiteres Problem: Sollte ich doch irgendwie auf KiPo stoßen, will ich diese Seite doch der Polizei melden. Das kann schon jetzt zu Problemen führen, wie wird das erst aussehen, wenn das Anschauen selbst unter Strafe steht? Wird sich überhaupt noch jemand trauen, damit zur Polizei zu gehen? Das ist Wegschauen statt Handeln in seiner reinsten Form.

Jeder Link im ganzen Internet könnte dir ein Strafverfahren an den Hals hängen… und wer über den Beschluss der Justizminister jubelt, hat nicht die geringste Ahnung, was genau ein solches Gesetz bedeuten würde.
Ich könnte wirklich kotzen. Das sind die Justizminister der Länder, unsere verdammten Justizminister, die Menschen, die unsere Gesetze machen! Und anstatt endlich wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um diesen Dreck von den Servern zu löschen, töten sie lieber das Internet – denn genau das wird geschehen, wenn jeder Linkklick eine potentielle Straftat ist und jede Seite eine Bedrohung.

Kurzes Update: Auch Golem. de hat über diese Pläne berichtet und zitiert dabei Sachsens Innenminister Geert Mackenroth:

“Wir brauchen ein klares und abschreckendes Signal an die Schmuddel-Mafia. Wer sich kinderpornografische Bilder oder Videos im Internet auch nur anschaut, der muss wissen, dass er dran ist. Wir müssen das Strafrecht auf die Höhe der Internet-Zeit bringen.”

Interessant ist übrigens auch die Disskussion bei den Kommentaren, die ich mir gerade durchlese.


Wirksamkeit

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