Eigentlich hätte ich dieses Thema auch in den Kommentaren zu meinem letzten Beitrag vergammeln lassen können. Aber irgendwie war es mir dann doch wichtig, ein paar Worte dazu zu sagen – abgesehen davon muss ich die wirklich lang anhaltende Flaute in diesem Blog doch irgendwie kompensieren.
Vorweg eine kleine Entschuldigung an Marco (und an meine Mutter): Das hier ist nicht gegen dich gerichtet, du hast mich nur dazu inspiriert ;)
Im Speziellen geht es hier – mal wieder, wie auch an so vielen anderen Orten – um Sarrazins Meinungsfreiheit. Der werte Herr wird hier hoffentlich kein Dauergast.
Jetzt hat der Provokateur und Hetzer aus Leidenschaft also sein Buch geschrieben, auf das ich inhaltlich eigentlich nicht noch weiter eingehen will. Schön für ihn, könnte man sagen, und die Sache einfach vergessen.
Blöd nur, dass wir (im besten Falle) in einer Diskussionskultur leben. Ich kann hier also schreiben, dass ich Sarrazins Buch für den größten Quell der Weisheit seit dem Evangelium des fliegenden Spagettimonsters halte. Oder ich tue das genaue Gegenteil und erzähle euch allen, dass mir bei einer eventuellen Lektüre ein Eimer mit ausreichendem Fassungsvermögen Gesellschaft leisten müsste. Boah, schon die erste Lektion in Sachen Meinungsfreiheit – ich darf über Sarrazins bedruckte Seiten, die manche Buch nennen, schreiben, was ich will, so lange ich keine erwiesenen Lügen erzähle. Toll, nicht wahr?
Diese Äußerungen rufen jedoch plötzlich einige Leute auf den Plan, die mir etwas gar Erstaunliches erzählen: Auch der Sarrazin hat ein Recht auf freie Meinungsäußerung. Das Erstaunliche ist dabei jedoch nicht, dass auch Leute wie der gute Thilo dieses Recht haben – so gerne ich ihn manchmal auch knebeln würde -, sondern dass aus einer Debatte über ein Buch, die eigentlich dessen Inhalt behandeln sollte, plötzlich einen Streit über die Meinungsfreiheit gemacht wird.
Und das ist doch der eigentliche Knackpunkt dieses Themas. Darf ich meinen Abscheu über die Thesen eines mir persönlich sehr unsympatischen Menschen nicht kundtun, ohne dass mir vorgeworfen wird, ich behindere seine Meinungsfreiheit? Mit dem Argument könnte ich ja jeden meiner Kritiker mundtot machen: Kritisier mich bloß nicht, ich darf sagen, was ich will. Deswegen wird ein Thema ja auch so gerne Tabu-Thema genannt – damit die Leute, die genau so denken, rufen können: „Das wird der doch mal sagen dürfen!“ und allen Kritikern an den Kopf geworfen werden kann, sie wollen den vermeitlichen Helden nur mundtot machen.
Natürlich darf Sarrazin im Rahmen des geltenden Rechts alles sagen, was er will, wie er will und wann er will. Dieses Prinzip bleibt auch dann unangetastet, wenn er mit einem Partyhut auf dem Kopf in der Fußgängerzone Münchens tanzt und dabei ruft, Aliens würden ihn bald abholen kommen. Darf ich ihn etwa nicht kritisieren, weil ich in dadurch in seinen Rechten beschränke? Natürlich darf ich das. Ich kneble ihn – trotz gewisser Sympathien für diesen Gedanken – nicht und ich gehe nicht in den nächsten Buchladen, um dort einen Stapel seiner Bücher anzuzünden. Und das gilt für 95 % derer, die über seine Äußerungen diskutieren, ebenso, sowohl für die Befürworter als auch die Gegner. Jeder darf einmal ins Glas spucken. Wo ist hier das Meinungsfreiheitsproblem? Keine Ahnung, wer es findet, bekommt 200 Sympathiepunkte auf sein Karmakonto gutgeschrieben.
Jetzt hat die „Causa Sarrazin“ jedoch noch einen anderen Aspekt: Wegen seines Buches (und einer ellenlangen Vorgeschichte, die manche wohl gerne unter den Tisch fallen lassen würden) wurde der werte Herr mehr oder weniger seines Amtes enthoben (auch wenn inzwischen eine für beide Seiten elegantere Lösung gefunden wurde) und ein Parteiausschlussverfahren wurde seitens SPD angestrengt. Und schon wieder kommen sie von allen Seiten mit der Meinungsfreiheitskeule und dreschen auf alles ein, was nicht rechtzeitig weglaufen kann. Der arme Sarrazin hat doch seine Meinungsfreiheit, da dürfen sie ihn doch nicht deswegen rausschmeissen! Und jetzt kommt die zweite Lektion in Sachen Meinungsfreiheit: Ätschbätsch, dürfen sie unter Umständen schon. Der Amtsträger Sarrazin ist nämlich rechtlich anders gestellt als der Privatmann Sarrazin. Und wenn er seinem Amt durch eigenes Fehlverhalten erheblichen Schaden zufügt, darf er dessen enthoben werden. Und auch die SPD kann ihn rausschmeissen, wenn seine Ansichten dem Grundverständnis und dem Ziel seiner Partei zuwiderlaufen. Klar kann man darüber diskutieren, ob das im Falle Sarrazin tatsächlich der Fall war – oh, da ist es wieder, das böse D-Wort: diskutieren. Und ich gehe jetzt einfach mal ganz dreist davon aus, dass das auch innerhalb des Bundesbank-Vorstandes geschah und während des Parteiausschlussverfahrens noch geschehen wird. Wahnsinn, schon wieder wird niemand geknebelt und kein Buch verbrannt. Überrascht euch das angesichts der Hitzigkeit der Diskussion genau so wie mich?
Und hier sind wir schon am Ende dieses kleinen Exkurses über die Meinungsfreiheit angelangt. Und was ist die Moral der ganzen Geschicht? Niemand verbietet Thilo aufs Klo zu gehen, aber es eben doch Mist, die hinten rauskommt. Und als Amtsträger zeigt man der Öffentlichkeit nur hübsche Haufen.